Spiel- und Vorgabenausschuss
Der Ausschuss und seine Mitglieder
Spielausschuss – Was ist ein Spielausschuss?
Die Pflicht zur Einrichtung eines Spielausschuss besteht für jedes ordentliche Mitglied des DGV und ist in den Aufnahme- und Mitgliedschaftsrichtlinien (AMR) des Deutschen Golf Verbandes e.V., Ziffer 1.5, festgehalten. Danach hat der Spielausschuss die Aufgabe, die dem Club in der Verbandsordnung des DGV zugewiesenen Rechte und Pflichten rechtlich und tatsächlich zu erfüllen.
Aufgaben
Der Spielausschuss ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahreswettspielkalenders und die Durchführung eines, den Golfregeln entsprechenden Wettspielbetriebs (Korrekte und vollständige Ausschreibung, Wettspielordnung, Feststellung der Vorgabenwirksamkeit, etc). Darüber hinaus ist der Spielausschuss “Spielleitung für den allgemeinen Spielbetrieb”, d.h. Spielleitung außerhalb von Wettspielen. Die Aufgaben des Spielausschuss als Spielleitung für den allgemeinen Spielbetrieb ergeben sich aus den Golfregeln.
Eine Spielleitung darf Platzregeln für außergewöhnliche Umstände erlassen (siehe Regel 33-8 der Golfregeln). Der Spielausschuss hat zudem eine allgemeine Wettspielordnung (Rahmenausschreibung) erstellt, die allgemeine Regelungen zum Spielbetrieb enthält (siehe Aushang im Clubhaus).
Der Spielausschuss entscheidet als Spielleitung in Privatspielen (einschließlich Extra Day Scores). Dadurch ist sichergestellt, dass immer dann, wenn nach Golfregeln gespielt wird (also auch außerhalb von Wettspielen), Regelentscheidungen getroffen und Auskünfte gegeben werden können.
Jeder Spieler hat Anspruch auf Entscheidung, sofern das Spiel nach den Golfregeln ausgetragen wird. Ist kein Mitglied des Spielausschusses anwesend, sind die jeweils ohne erheblichen Verzug erreichbaren Ausschussmitglieder verantwortlich. In Wettspielen dagegen entscheidet jeweils die dafür verantwortliche und spezielle eingesetzte Spielleitung (siehe Ausschreibung bzw. Aushang am Wettspieltag) über die auftretenden Regelfragen endgültig.
Die Rechte und Pflichten des Vorgabenausschuss sind in Kapitel 3.4 des DGV-Vorgabensystem definiert.
Vorgabenausschuss – Was ist der Vorgabenausschuss?
Jedes DGV-Mitglied ist verpflichtet zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Anwendung des DGV-Vorgabensystems einen Vorgabenausschuss einzusetzen.
Aufgaben
Der Vorgabenausschuss ist für die ordnungsgemäße Anwendung des Vorgabensystems und die Führung der HCPs aller Clubmitglieder verantwortlich. Zu den routinemäßigen Aufgaben gehört die Sicherstellung der unverzüglich Meldung vorgabenwirksamer Ergebnisse und die Aktualisierung der Vorgabenstammblätter. Diese erfolgt heute weitgehend automatisiert über die Club- und Turnierverwaltungssoftware. Er ist damit Ansprechpartner und Entscheidungsinstanz für die Mitglieder in allen Belangen rund um das HCP und das Stammblatt.
Zu den wesentlichen Pflichten des Vorgabenausschuss zählt daher auch die jährliche Überprüfung und (bei Bedarf) Anpassung der Handicaps aller Clubmitglieder.
Der Vorgabenausschuss hat als einziger das Recht, bevor ein vorgabenwirksames Wettspiel begonnen hat, dieses bei besonders schlechten Wetter- oder Platzverhältnissen als „nicht vorgabenwirksam“ zu deklarieren.
Der Vorgabenauschuss tritt nur bei Bedarf zusammen und trifft seine Entscheidungen mehrheitlich.
Der Spielausschuss hat folgende Besetzung und wird vom Sportwart geleitet: